Das neue Versicherungsvermittlerrecht ist am 22. Mai 2007 in Kraft getreten. Damit stellen sich allen freien Finanzdienstleistern (§84er HGB und 93er HGB) u.a. folgende Fragen:
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- Bin ich von den Qualifkationsanforderungen der Versicherungsvermittlerrichtlinie betroffen? Und wenn ja: in welcher Form? Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es für mich?
- Werde ich von den Qualifikationsanforderungen der bereits in Brüssel verabschiedeten MiFID betroffen sein? Und wenn ja: in welcher Form? Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es für mich?
- Welche Auswirkungen werden mögliche Qualifikationsanforderungen der noch in Brüssel zu verabschiedenden Verbraucherkreditrichtlinie haben?
- Wie halte ich mich über die Anforderungen / Veränderungen auf dem Laufenden?
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