EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie

Kurze Informationen, auch zur MiFID

Übersicht
Wie ist der aktuelle Stand im Gesetzgebungsverfahren?

Das neue Versicherungsvermittlerrecht ist am 22.05.2007 in Kraft getreten!

Die Original-Richtlinie aus Brüssel verlangt, dass alle Versicherungsvermittler “... angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten ...“ besitzen. Sprich: Vermittler müssen also ausreichend qualifiziert sein. Dafür wird die neue Mindestqualifikation "geprüfte Versicherungsfachmann/-frau IHK" eingeführt. Grundsätzlich müssen alle Makler und Vermittler für die Beantragung der Vermittlererlaubnis nach §34d GewO (Gewerbeordnung) diese erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung zur/-m Versicherungsfachfrau/-mann (IHK) nachweisen, deren Inhalte aus dem bereits bekannten Versicherungsfachmann (BWV) übernommen wurden. Der bisherige Versicherungsfachmann (BWV) wird somit „auslaufen“.

Soweit scheint alles ganz einfach: Aber natürlich gilt auch im Vermittlerrecht die alte Weisheit: „Keine Regel ohne Ausnahmen“. Welche Ausnahmen sind das in diesem Falle?
  1. Bestandsschutz: Alle Personen, die seit dem 31.08.2000 ununterbrochen Versicherungen vermitteln, werden von der Qualifikationspflicht befreit. (Achtung: Diese Stichtagsregelung gilt für natürliche Personen, nicht für juristische Personen/ Unternehmen!)
  2. Folgende Qualifikationen werden u.a. als ausreichend bzw. „angemessen“ anerkannt, das heißt, eine Prüfung zur/zum Versicherungsfachfrau/-mann (IHK) ist dann nicht mehr erforderlich:
    - Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK)
    - Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) mit Berufserfahrung
    - Versicherungskauffrau/-mann (IHK) u.a.

Es wird eine Übergangsfrist für ein evtl. notwendiges Nachholen der Qualifikation geben: Diese Übergangsfrist gilt für Vermittler, die bereits vor 2007 tätig waren und läuft bis zum 31.12.2008!

MiFID:
Inkrafttreten der Umsetzung der MiFID (FRUG): 01.11.2007. Der Gesetzgeber hat von der Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für Investmentfondsvermittler Gebrauch gemacht.

Historie:
Am 15.01.2003 sind die Versicherungsvermittlerrichtlinie und am 21.04.2004 die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (ISD bzw. MiFID) in Brüssel in dritter Lesung endgültig verabschiedet worden.
Bereits zum 15.01.2005 hätte die Bundesregierung die Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Das hat sie bekanntlich leider nicht geschafft.

Übrigens: Auch eine Verbraucherkreditrichtlinie wird noch aus Brüssel auf Deutschland zukommen.
Was bedeutet dies für die Finanzdienstleistungsbranche in puncto Qualifikation?

Artikel 4 der Versicherungsvermittlerrichtlinie: Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler müssen über die vom Herkunftsmitgliedstaat des Vermittlers festgelegten angemessenen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Herkunftsmitgliedstaaten können die Anforderungen, die an die Kenntnisse und Fertigkeiten gestellt werden, an die Tätigkeit der Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler und die von ihnen vertriebenen Produkte anpassen…

Sie vermitteln neben Versicherungen in der Regel auch Investmentfonds? Dann ist die öffentlich-rechtliche Qualifikation zur/-m Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) für Sie die erste Wahl. Sie wird als Vorqualifikation im Rahmen der Vermittlerrichtlinie anerkannt und Sie haben – bei Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen – sogar einen Anspruch auf staatliche Förderung. Und wenn Sie Ihre Qualifikation gern in zwei Schritten machen wollen, dann können Sie hier nach der Hälfte schon Ihre Prüfung zur/-m Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) ablegen. Auch diese ist öffentlich-rechtlich und – bei bestimmter Berufspraxis - als Vorqualifikation anerkannt.

Die Mindestqualifikation (Versicherungsfachfrau/-mann IHK) eignet sich für alle, die noch keine lange Berufserfahrung haben. Pauschale Aussagen lassen sich hier aufgrund von anrechnungsfähigen Praxiszeiten nicht machen. Sprechen Sie uns daher bitte an.

(Wer erst nach August 2000 Versicherungen vermittelt und keine anerkannte Vorqualifikation besitzt, sollte sich auf jeden Fall informieren, ob er unter die Qualifikationsanforderungen der Vermittlerrichtlinie fällt.)
Was sagen die Verbände?

Die Finanzdienstleisterverbände haben sich schon lange festgelegt: Sie empfehlen die Qualifikation zum Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) inkl. Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK).

weitergehende Informationen:

Mit der Broschüre Versicherungsvermittlergesetz erhalten Sie in knapper und übersichtlicher Form eine konkrete Hilfestellung, um den neuen Anforderungen der EU-Vermittlerrichtlinie gerecht zu werden:

Die Broschüre ist im LexisNexis Verlag erschienen und für nur 10,59€ pro Stück über die Verlagshomepage zu bestellen: http://www.lexisnexis.de

Herausgegeben wird diese Broschüre von den Vorständen des Qualifikationsspezialisten GOING PUBLIC! AG & Co. KG in Berlin und Herrn Daniel Ziska, Steuerberater und Vorstand der GPC Unternehmer- und Steuerberatungsgesellschaft AG. Autoren sind GPC Rechtsanwalt Dietmar Goerz, Versicherungsexperte und Vorstand der Schutzvereinigung deutscher Versicherungsvermittler e.V. Christian Henseler sowie GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke.